Zum Inhalt springen
Das Konzept der Betroffenen
- Der Verein versteht sich als weiterführende Institution und / oder Ergänzung zu einer abgeschlossenen bzw. noch laufenden therapeutischen Nachsorge nach erfolgter Entwöhnungsbehandlung.
- Darüber hinaus öffnet sich der Verein auch für Menschen, die in ihrem Umgang und Verhalten mit dem Alkohol oder anderen Suchtmitteln für sich und andere ein Problem sehen.
- Grundsätzlich sind Kraft und Willen auf eine dauerhafte Abstinenz ausgerichtet und die Möglichkeit des kontrollierten Trinkens wird ausgeschlossen.
- Der Verein versteht sich auch als Zufluchtsort und Ort des regen Gedankenaustausches, insbesondere für Personen in schwierigen Lebenslagen.
- Ziel ist nicht die therapeutische Betreuung Suchtbetroffener, vielmehr die Kommunikation über dieses Thema bis hin zum regen Erfahrungsaustausch und zur Prävention.
- Durch eine zielgerichtete Thematisierung der einzelnen Gruppensitzungen werden unterschiedliche Personenkreise unterschiedlich stark angesprochen und zur aktiven Mitarbeit angeregt.
- Die Moderation der Sitzungen erfolgt nicht ausschließlich durch den Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, sondern wird entsprechend des Themenkataloges auch auf andere Gruppenmitglieder übertragen.
- Der speziellen Sensibilität der Thematik bewusst, basiert die Gruppenarbeit auf ein absolutes Vertrauen sowie Offenheit und Ehrlichkeit untereinander.
- lm Vordergrund steht die Würde des Menschen und seiner Persönlichkeit, so dass Diskriminierung etc. in der Gruppenarbeit nichts zu suchen haben.
- Ziel soll es sein, jedes einzelne Vereinsmitglied entsprechend seinen Möglichkeiten und Neigungen aktiv in die Vereinsarbeit mit einzubeziehen und Verantwortung auf mehrere Personen zu verteilen.
- Weiterhin soll nach Möglichkeit auch ein reger Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit den Angehörigen stattfinden, nicht zuletzt um die Sicht des Betrachters auch um die Erfahrungen nichtbetroffener Angehöriger zu erweitern.
- Um die Vereinsarbeit nicht unkontrolliert dem Selbstlauf zu überlassen, hat der Verein eine Satzung erstellt, in der die Regeln der Vereinsarbeit definiert sind. Sie wurde auf ihrer Gründungsveranstaltung bestätigt.
- Zur Gewährleistung fundierter fachlicher Kompetenz in der Vereinsarbeit wird eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie mit der CARITAS Berlin – Brandenburg, insbesondere durch den Vereinsvorstand, sichergestellt.
Das Konzept der Angehörigen
- Die Angehörigengruppe bietet im Rahmen der Selbsthilfe die Möglichkeit, sich mit anderen Angehörigen von Suchtkranken über die Suchtthematik und die damit verbundenen Probleme auszutauschen.
- Ziel ist nicht die therapeutische Betreuung der Angehörigen, vielmehr die Kommunikation über dieses Thema bis hin zum regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
- Durch eine zielgerichtete Thematisierung der einzelnen Gruppensitzungen werden verschiedene Personenkreise unterschiedlich stark angesprochen und zur aktiven Mitarbeit angeregt.
- Die Moderation der Sitzungen erfolgt nicht ausschließlich durch den Gruppensprecher oder seinen Stellvertreter, sondern wird entsprechend des Themenkataloges auch auf andere Gruppenmitglieder oder auf geladene Gäste übertragen.
- Der speziellen Sensibilität der Thematik bewusst, basiert die Gruppenarbeit auf ein absolutes Vertrauen sowie Offenheit und Ehrlichkeit untereinander.
- Im Vordergrund steht die Würde des Menschen und seiner Persönlichkeit, so dass Diskriminierung etc. in der Gruppenarbeit nichts zu suchen haben.
- Ziel soll es sein, jedes einzelne Vereinsmitglied oder Nichtvereinsmitglied entsprechend seinen Möglichkeiten aktiv in die Gruppen- und Vereinsarbeit mit einzubeziehen.
- Weiterhin soll nach Möglichkeit auch ein reger Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit den Betroffenen stattfinden, nicht zuletzt um die Sicht des Betrachters auch um die Erfahrungen betroffener Angehöriger zu erweitern.
- Zur Gewährleistung fundierter fachlicher Kompetenz in der Vereinsarbeit wird eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie mit der CARITAS Berlin – Brandenburg, oder ähnliche Institution insbesondere durch den Vereinsvorstand, sichergestellt.